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Problemstoffe

Eternit und Asbestzement entsorgen: Was Privatpersonen wissen müssen

Fakten geprüft am 8.10.2026 · Quellen am Ende des Artikels

Kurz gesagt: Ältere Eternit- bzw. Faserzementplatten können Asbest enthalten und sind dann gefährlicher Abfall. Behandeln Sie sie ohne Nachweis wie Asbestzement: nicht zerbrechen, schneiden oder bohren, verpackt und nur nach Rücksprache mit der Annahmestelle anliefern. Wien nimmt am Mistplatz bis zu einen halben Kubikmeter (Platten max. 90 × 90 cm) an.

Warum Vorsicht nötig ist

Asbestfasern sind beim Einatmen krebserregend. Entscheidend ist, dass beim Abbau und Transport keine Fasern freigesetzt werden. Ob eine Platte Asbest enthält, lässt sich mit freiem Auge nicht sicher feststellen – Gewissheit gibt nur eine Materialanalyse.

Was laut AUVA nicht zulässig ist

Die AUVA beschreibt in ihrer Verfahrensbeschreibung für das Entfernen von Asbestzementplatten von Dächern und Fassaden unter anderem folgende verbotene Tätigkeiten:

  • Zerbrechen, Zerschlagen, Zerkleinern und Werfen der Platten
  • Bohren, Schneiden, Sägen und Schleifen mit schnell laufenden Maschinen (z. B. Winkelschleifer)
  • Reinigen mit Hochdruckreinigern
  • Weitergabe und Wiederverwendung demontierter asbesthaltiger Materialien

Wohin mit den Platten?

Die Annahme ist regional geregelt. In Wien nehmen die Mistplätze Asbestzement und Welleternit in Haushaltsmengen an – bis zu einem halben Kubikmeter, Plattengröße maximal 90 × 90 cm. Andere Gemeinden verweisen auf Fachbetriebe oder bestimmte Sammeltermine. Fragen Sie vor dem Abbau bei Ihrer Gemeinde nach, und beauftragen Sie bei größeren Mengen oder schwach gebundenem Asbest (z. B. Spritzasbest) einen befugten Fachbetrieb.

Quellen

  1. Asbest 7.5 – Verfahrensbeschreibung Abbruch von Dächern und Fassaden (Stand 09/2018) – AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, geprüft am 8.10.2026
  2. Mistplatz-ABC (Abfallarten und Mengen) – Stadt Wien – MA 48, geprüft am 8.10.2026 · CC BY 4.0 (Stadt Wien)
  3. Annahmebestimmungen der Mistplätze – Stadt Wien – MA 48, geprüft am 8.10.2026 · CC BY 4.0 (Stadt Wien)